Mit dem Begriff „Akonto-Zahlungen“ können viele Selbstständige und Unternehmer wenig anfangen – von der dazugehörigen Insider-Abkürzung „a/c“ ganz zu schweigen. Dabei sind Vorauszahlungen und andere Teilzahlungen im Geschäftsleben gar nicht so selten. Genau darum handelt es sich bei den sogenannten Akonto-Zahlungen, die auch als Abschlagszahlungen bezeichnet werden.
Wann Akonto-Zahlungen sinnvoll sind
Es gibt viele Anlässe, bei denen Akonto-Zahlungen zum Einsatz kommen – denk zum Beispiel an …
- Vorauszahlungen auf Mietnebenkosten (z. B. Heizung, Strom und Wasser), deren endgültige Höhe zum Zeitpunkt der monatlichen Fälligkeit noch nicht feststeht, oder
- Teilzahlungen, mit denen bei größeren Projekten das Risiko zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gerechter verteilt wird.
Bitte beachte: Akonto-Zahlungen sind rechtlich zulässig. Allerdings müssen sie bei Dienst- und Kaufverträgen einzelvertraglich vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung ist das Entgelt bei einem Dienstvertrag erst nach der Leistungserbringung und bei einem Werkvertrag erst nach der Abnahme durch den Kunden fällig. Nur beim Kaufvertrag ist der Kaufpreis grundsätzlich sofort bei Vertragsschluss zu zahlen.
Akonto-Begriffsvielfalt
Akonto-Zahlungen laufen im Geschäftsleben unter vielen verschiedenen Bezeichnungen, die nicht immer einheitlich verwendet werden. Hier ein Überblick:
- Anzahlung: Diese erfolgt beim Kaufvertrag nach Vertragsschluss, aber vor Übergabe der Ware (zum Beispiel bei zurückgelegter Ware bis zur vollständigen Bezahlung).
- Vorschuss: Beim Dienstvertrag wird der Vorschuss vor der Leistungserbringung verlangt und gezahlt.
- Vorauszahlung: Beim Werkvertrag erfolgt die Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten.
- Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen werden beim Werkvertrag vor Fertigstellung eines Werks oder beim Dienstvertrag noch vor vollständig erbrachter Leistung fällig.
- Teilzahlungen: Diese erfolgen beim Werkvertrag nach bereits erbrachten Teilleistungen, die für den Empfänger einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert haben.
- Schlusszahlung: Die Schlusszahlung erfolgt nach …
- Lieferung (beim Kaufvertrag mit Anzahlung),
- Leistungserbringung (beim Dienstvertrag mit Vorschuss) oder
- Abnahme durch den Auftraggeber (beim Werkvertrag mit Abschlagszahlung).
- Vorkasse: Hierbei handelt es sich um die vollständige Bezahlung vor der Lieferung beim Kaufvertrag.
- Ratenzahlung: Beim Kaufvertrag beschreibt die Ratenzahlung Teilzahlungen nach bereits erfolgter Lieferung.
In der Regel sind Voraus- und Teilzahlungen sofort bei Zugang der Rechnung fällig.
Bewährte Akonto-Modelle
Du musst als Auftragnehmer nicht warten, bis ein Auftrag komplett abgeschlossen ist und der Kunde das Ergebnis endgültig abgenommen hat. Welche Art von Akonto-Zahlungen und in welcher Höhe du diese vereinbaren kannst, hängt von deiner Branche und Verhandlungsposition ab. Du kannst entweder feste Beträge in Euro verlangen oder dich mit deinem Kunden auf prozentuale Teilzahlungen einigen, die bei bestimmten Projekt-Meilensteinen fällig werden.
Ein häufig praktiziertes Modell ist die dreigeteilte Bezahlung der Auftragssumme:
- Ein Drittel wird bei Auftragserteilung fällig,
- ein weiteres Drittel bei Lieferung und
- die Schlussrechnung nach Abnahme durch den Kunden.
Für solche Teilzahlungsmodelle kannst du mit Programmen wie WISO MeinBüro ganz einfach steuerlich korrekte Rechnungen erstellen. Abschlags- und Schlusszahlungen werden dabei – wie gesetzlich vorgeschrieben – als Bruttoeinnahmen behandelt. So sorgt das Programm dafür, dass die Umsatzsteueranteile bei der Umsatzsteuervoranmeldung des jeweiligen Voranmeldezeitraums korrekt berücksichtigt werden.