Die vom Gesetzgeber verlangte „fortlaufende Rechnungsnummer“ bereitet vielen Selbstständigen Kopfzerbrechen. Zum Glück ist die Sache viel einfacher als oft befürchtet. Und mit WISO MeinBüro bist du sowieso auf der sicheren Seite.
Die Rechnungsnummer: Pflichtangabe auf einer Rechnung
Die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen findest du in § 14 Abs. 4 UStG. Demnach gehört auf die jeweilige Rechnung „eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)“.
Die Formulierungen „fortlaufende Nummer“ und „einmalig vergeben“ sorgen seit Einführung der Vorschrift immer wieder für Irritation. Nicht nur aus Angst, Fehler zu machen, Kunden zu verärgern oder den Vorsteuerabzug zu verlieren. Freelancer und Kleinbetriebe mit wenigen Kunden und Aufträgen fürchten, durch Rechnungsnummern der Marke „2020-001“, „2020-002“ ungewollt die Anzahl ihrer Rechnungen offenzulegen.
Eindeutige und fortlaufende Nummer
Das Finanzamt zwingt dich nicht, deine Betriebsgeheimnisse zu veröffentlichen. Mal ganz abgesehen davon, dass man aus einer geringen Rechnungsanzahl genau genommen überhaupt nicht auf Umsatz und Gewinn schließen kann.
Die Gefahr besteht aber auch sonst nicht: Es genügt vollkommen, wenn du jede Rechnungsnummer wirklich nur einmal verwendest. Jede Nummer muss einmalig sein, denn sie dient dazu, eine Rechnung eindeutig identifizieren und einem Zahlungseingang zuordnen zu können.
Außerdem ist keine fortlaufende Nummerierung erforderlich: Die Rechnungsnummer darf aus Ziffern und Buchstaben bestehen. Lückenlosigkeit wird schon gar nicht verlangt. Ob die Nummernfolge plausibel ist, ist von außen also nicht erkennbar. Deshalb brauchst du die Nummerierung deiner Eingangsrechnungen auch keiner genaueren Prüfung zu unterziehen.