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Blick auf ein Kalenderblatt

Rückwirkend eine Rechnung schreiben

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Dass Kunden ab und zu vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, hast du als Unternehmer sicher schon selbst erlebt. Aber dass ein Unternehmer vergisst, eine Rechnung zu schreiben?! Doch, auch das passiert! Hier erfährst du, wie lange du rückwirkend eine Rechnung schreiben darfst.

Achtung: Darum geht’s!

In diesem Beitrag geht es nicht darum, bereits geschriebene Rechnungen zu korrigieren oder etwas hinzuzufügen. Es geht einzig und allein darum, einen Artikel oder eine Dienstleistung, die bereits geliefert oder erfüllt wurde, erstmalig zu berechnen.

Voraussetzung für eine rückwirkende Rechnung

Damit du rückwirkend eine Rechnung schreiben kannst, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Entscheidend ist, dass es sich um einen berechtigten Anspruch handelt. Das bedeutet, du musst nachweisen können (zum Beispiel durch eine Empfangsbestätigung oder einen unterschriebenen Stundenzettel), dass die Leistung erbracht wurde.

Natürlich muss auch die nachträglich ausgestellte Rechnung alle Pflichtangaben enthalten, die für eine „normale“ Rechnung vorgeschrieben sind.

So lange darfst du rückwirkend eine Rechnung schreiben

Die Antwort ist einfach! Grundsätzlich kannst du eine Rechnung so spät schreiben, wie du möchtest. Allerdings ist dein Kunde rechtlich nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Forderung noch nicht verjährt ist. Falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Ist diese abgelaufen, kannst du nur darauf hoffen, dass dein Kunde freiwillig zahlt.

Wichtig: Die drei Jahre beziehen sich nicht auf einen bestimmten Stichtag, sondern auf das Kalenderjahr, in dem die Forderung entstanden ist.

Beispiel:
Am 13. Juli 2024 kauft Peter personalisierte Trikot seiner Lieblings-Sportlers. Aus unerklärlichen Gründen erhält er jedoch keine Rechnung. Diese Forderung verjährt nicht am 13. Juli 2027, sondern mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, also am 31. Dezember 2027.

Nie mehr vergessen, eine Rechnung zu schreiben

Damit du gar nicht erst in die unangenehme Situation kommst, eine Rechnung rückwirkend schreiben zu müssen, solltest du dein Unternehmen gut organisieren.

Mit WISO MeinBüro verwaltest du auf ganz einfache Weise deine Angebote, Rechnungen, Kunden und vieles mehr. So stellst du sicher, dass du nie wieder vergisst, eine Rechnung für erbrachte Leistungen auszustellen!

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