Es gibt nichts, was es nicht gibt. Dass Kunden ab und zu vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, hast du als Unternehmer sicher schon selbst erlebt. Aber dass ein Unternehmer vergisst, eine Rechnung zu schreiben?! Doch, auch das passiert! Hier erfährst du, wie lange du rückwirkend eine Rechnung schreiben darfst.
Achtung: Darum geht’s!
In diesem Beitrag geht es nicht darum, bereits geschriebene Rechnungen zu korrigieren oder etwas hinzuzufügen. Es geht einzig und allein darum, einen Artikel oder eine Dienstleistung, die bereits geliefert oder erfüllt wurde, erstmalig zu berechnen.
Voraussetzung für eine rückwirkende Rechnung
Damit du rückwirkend eine Rechnung schreiben kannst, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Entscheidend ist, dass es sich um einen berechtigten Anspruch handelt. Das bedeutet, du musst nachweisen können (zum Beispiel durch eine Empfangsbestätigung oder einen unterschriebenen Stundenzettel), dass die Leistung erbracht wurde.
Natürlich muss auch die nachträglich ausgestellte Rechnung alle Pflichtangaben enthalten, die für eine „normale“ Rechnung vorgeschrieben sind.