Mit dem Skonto berechnen tun sich viele Selbstständige zu Beginn schwer. Dabei ist der Rechenweg gar nicht so kompliziert. In diesem Artikel erfährst du, wie’s geht. Vorweg jedoch dies:
Verdächtiger Skonto-Verzicht
Wenn dir ein Geschäftspartner Skonto anbietet, solltest du dich nicht zweimal bitten lassen. Wird der gewährte Skonto-Abzug nicht in Anspruch genommen, ist das höchst ungewöhnlich. Wer kein „Skonto zieht“…
- kann entweder nicht rechnen,
- ist schlampig oder
- steckt in Zahlungsschwierigkeiten.
„Preisnachlässe zur Hebung der Zahlungsmoral“ kannst du umgekehrt natürlich auch deinen Kunden gewähren: Damit für dich unterm Strich der gewünschte Verkaufserlös übrigbleibt, darfst du dann jedoch nicht vergessen, den späteren Skontoabzug von vornherein in deine Angebotspreise einzukalkulieren. Das tun deine Lieferanten und Dienstleister umgekehrt natürlich auch.
Skonto berechnen: Skontosatz einfach „aufschlagen“?
Mal angenommen, du möchtest einem Geschäftspartner einen Preisnachlass von 2 % Skonto gewähren, um den zeitnahen Zahlungseingang sicherzustellen (z. B. innerhalb von 14 Tagen). Die dazugehörige Zahlungsbedingung lautet dann etwa so: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen rein netto.“
Damit nach dem Skontoabzug eine bestimmte Einnahme übrig bleibt (zum Beispiel 5.000 Euro), ist es nicht damit getan, einfach den Skonto-Prozentsatz 2% aufzuschlagen, um den Angebotspreis vor dem Skontoabzug zu ermitteln:
- Du rechnest: 5.000 Euro plus 2% (100 Euro) = 5.100 Euro.
- Kunde rechnet: 5.100 Euro minus 2% = 4.998 Euro.
Zugegeben: Die Größenordnung beim zu zahlenden Betrag stimmt und 2 Euro sind kein Beinbruch. Doch der Rechenweg enthält ganz offensichtlich einen Denkfehler. Bei reinen Skonto-Kalkulationen wiegt der zwar nicht besonders schwer: Bei etwas anspruchsvolleren Angebotskalkulationen führt er jedoch zu folgenschweren Fehlern.
Angebotskalkulation: Richtig rückwärts rechnen!
Profis kalkulieren den Angebotspreis ausgehend vom tatsächlich angestrebten Erlös (= „Barverkaufspreis“) rückwärts. Der richtige Rechenweg sieht in unserem Skonto-Beispielfall so aus:
- Skonto (Schnellzahler-Rabatt): 2 %
- gesucht ist der Zielverkaufspreis (inklusive Skonto = 100 %).
- gesetzt ist der Barverkaufspreis: 5.000 Euro (= 98 %)
Die Rückwärts-Kalkulation beim Skonto berechnen nennen Kaufleute auch „Im-Hundert-Rechnung“.
Probe aufs Exempel: 5.102,04 Euro minus 2 % = 5.000 Euro.
Ob du deinen Kunden tatsächlich diesen „krummen“ Zielverkaufspreis anbietest oder dich doch für einen runden Betrag entscheidest, bleibt dir überlassen.
Die Umsatzsteuer beim Skonto berechnen
Kaufleute gehen bei ihren Preiskalkulationen grundsätzlich von den angestrebten Nettoerlösen aus. Die Umsatzsteuer wird erst ganz zum Schluss aufgeschlagen. So auch bei der Skonto-Berechnung. Dann macht die Umsatzsteuer unterm Strich keinen Unterschied.
Wenn wir bei unserem Beispiel nachträglich die Umsatzsteuer berücksichtigen, sieht die Kalkulation so aus:
- 5.102,04 Euro zzgl. 19 % USt. = 6.071,43 Euro (brutto)
- 6.071,43 Euro abzgl. 2 % Skonto = 5.950 Euro (brutto)
- 5.950 Euro (brutto) / 1,19 = 5.000 Euro (netto)