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Ein Mann im schwarzen Anzug, Bart und Brille lächelt in die Kamera. Er hält einen Taschenrechner in der Hand. Vor dem grauen Hintergrund die Symbole für eine Kasse, und ein Graph für wirtschaftliche Entwicklung.

Buchhaltungssoftware – Pflicht für Kleinunternehmer?

Machen wir es kurz: Nein, eine Buchhaltungssoftware ist in Deutschland für Kleinunternehmer nicht vorgeschrieben. Viele Kleinunternehmer, insbesondere Einzelunternehmer oder Freiberufler, kommen aktuell noch mit einfachen Mitteln wie Excel oder einem Haushaltsbuch-artigen System aus, solange sie den Überblick behalten.

Es gibt jedoch ein großes „Aber“: Denn seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Ab 2027 dürfen Rechnungen an Geschäftskunden grundsätzlich nur noch im strukturierten E-Rechnungsformat (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden. Klassische PDF-Rechnungen oder Papierformate reichen dann nicht mehr aus – sie gelten schlicht nicht mehr als ordnungsgemäß.

Gerade für Kleinunternehmer bedeutet das: Wer regelmäßig Rechnungen an andere Unternehmen stellt, muss sich auf neue technische Anforderungen einstellen. Eine händisch erstellte Rechnung in Word oder Excel genügt künftig nicht mehr. Stattdessen braucht es ein System, das den geforderten Standard automatisch erzeugen kann.

Buchhaltungssoftware hilft, Pflicht mit Leichtigkeit sicher zu erfüllen

Hier kommt dann doch die Buchhaltungssoftware ins Spiel. Moderne Lösungen übernehmen nicht nur die Rechnungserstellung, sondern bieten bereits heute E-Rechnungsformate an, die rechtssicher alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Damit entfällt die Sorge, versehentlich falsche oder nicht mehr zulässige Formate zu verschicken. Gleichzeitig können solche Tools Rechnungen direkt aus der Anwendung per sichere E-Mail an den Kunden senden, was nicht nur rechtskonform, sondern auch zeitsparend ist. Dies ist insbesondere nach den ersten Fällen durch Hacker manipulierter E-Rechnungen von Bedeutung. Diese nutzten die Sicherheitslücke unverschlüsselter Mail-Programm um E-Rechnungen nach vermeidlichen Versand zu ändern und mit anderen IBAN-Nummern zu versehen.  WISO MeinBüro nutzt sichere und in Deutschland gehostete Mailserver der Firma Buhl für den sicheren Versand von E-Rechnungen. 

Darüber hinaus helfen Buchhaltungsprogramme dabei, den Überblick zu behalten: Offene Forderungen, Zahlungseingänge, Umsatzentwicklungen oder steuerlich relevante Daten sind auf einen Blick verfügbar. Auch die GoBD-konforme Archivierung – also die ordnungsgemäße, revisionssichere Aufbewahrung aller Dokumente – ist integriert. So lassen sich nicht nur gesetzliche Pflichten leichter erfüllen, sondern auch betriebliche Abläufe professionalisieren.

Was änderts sich durch die Einführung der E-Rechnung in Deutschland?

Selbst wenn ein Kleinunternehmer aktuell noch nicht zur E-Rechnung verpflichtet ist – etwa, weil er ausschließlich an Privatkunden verkauft oder von der Übergangsfrist Gebrauch macht –, lohnt es sich, rechtzeitig umzusteigen. Die Einführung einer Buchhaltungssoftware sorgt dafür, dass der Betrieb digital anschlussfähig bleibt und flexibel auf zukünftige Anforderungen reagieren kann. Wer heute digital arbeitet, muss morgen nicht hektisch umstellen.

Letztlich geht es nicht nur um Pflichterfüllung, sondern auch um Effizienz und Sicherheit. Eine gute Software nimmt Arbeit ab, reduziert Fehler und schafft Freiraum für das Wesentliche: das eigentliche Geschäft.

📅 Zeitplan der Einführung

Zeitraum Regelung
ab 01.01.2025 Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.
2025–2026 Übergangsfrist: Noch dürfen Papier- und PDF-Rechnungen verschickt werden (wenn der Empfänger zustimmt).
ab 01.01.2027 Pflicht zur ausnahmslosen E-Rechnung bei B2B-Umsätzen innerhalb Deutschlands.

 

Was bedeutet das für dich als Kleinunternehmer?
✅ Du brauchst 2025 noch keine Software, wenn:
  • du nur an Privatkunden (B2C) Rechnungen stellst.
  • du weiterhin mit dem Kunden PDF oder Papier vereinbarst.
Du brauchst spätestens ab 2027 ein Tool, wenn:
  • du Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland schreibst (B2B).
  • du dann E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format erstellen musst (PDF reicht nicht mehr).

Ab wann ist eine Buchhaltungssoftware vorgeschrieben?

Eine Buchhaltungssoftware ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber bestimmte Unternehmer unterliegen strengeren Buchführungspflichten, bei denen eine Software faktisch unverzichtbar wird. Es kommt also darauf an, welche Rechtsform du hast, wie hoch dein Umsatz ist und ob du bilanzieren musst.

Hier ein klarer Überblick:

1. Bilanzierungspflichtige Unternehmer

Alle Unternehmer, die bilanzierten Jahresabschluss führen müssen (statt der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung), benötigen strukturierte Buchführung. Eine Software ist hier zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unumgänglich.

Das betrifft u. a.:

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) – immer bilanzierungspflichtig, unabhängig vom Umsatz.

  • Personenhandelsgesellschaften (z. B. OHG, KG) – ebenfalls bilanzierungspflichtig.

  • Einzelunternehmer, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten (siehe unten).

2. Einzelunternehmer mit Umsatz oder Gewinn über bestimmten Grenzen

Einzelunternehmer und Freiberufler sind grundsätzlich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechtigt – also einer vereinfachten Buchführung –, außer sie überschreiten:

  • Umsatz > 600.000 € im Jahr oder

  • Gewinn > 60.000 € im Jahr

Dann gilt: Buchführungspflicht mit Bilanz – und das ist ohne Software kaum praktikabel.

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