Ansonsten: Gleiche GWG-Anforderungen
Und auch sonst stellt der Gesetzgeber an die steuerliche Anerkennung von geringwertigen Wirtschaftsgütern dieselben Anforderungen: Laut § 6 Abs. 2 EStG müssen es …
- „abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“ sein,
- die zu „einer selbständigen Nutzung fähig sind“.
Nicht selbstständig nutzbar sind Wirtschaftsgüter demnach immer dann, wenn sie …
- ihrer „betrieblichen Zweckbestimmung (nach) nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“ genutzt werden können und
- die „in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind“.
Typisches Beispiel ist der klassische PC-Drucker: Ohne Computer ist ein Drucker normalerweise praktisch unbrauchbar. Dass er separat gekauft und an verschiedene Computer angeschlossen werden kann, ändert daran nichts.
Die Folge: Ein schlichter PC-Drucker muss zusammen mit dem dazugehörigen Computer über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei PCs beträgt die Nutzungsdauer derzeit drei Jahre.
Anders verhält es sich mit Multifunktionsgeräten. Mit denen kann man nicht nur drucken, sondern auch kopieren, scannen und faxen. Viele dieser Funktionen lassen sich auch ohne angeschlossenen Computer nutzen.
Eine solche „eierlegende Wollmilchsau“ darfst du daher unbesehen als GWG einstufen und sofort als Betriebsausgabe ansetzen. Sofern die eingangs genannten Netto-Wertgrenzen nicht überschritten sind, versteht sich.
GWG-Verzeichnis führen
Nicht vergessen: Alle GWG-Anschaffungen eines Jahres mit einem Nettowert über 250 Euro müssen „in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis“ aufgenommen werden. Auch das ist in § 6 Abs. 2 EStG festgelegt.
Das GWG-Verzeichnis muss nicht unbedingt eine eigens angelegte Liste sein: Die Vorlage des dazugehörigen Buchungs-Kontenblattes oder eine ähnliche Buchhaltungs-Auswertung reicht völlig.
Bei einer möglichen Betriebsprüfung vom Finanzamt solltest du jedenfalls in der Lage sein, auf Nachfrage ein vollständiges und nachvollziehbares GWG-Verzeichnis vorzulegen. In deiner jährlichen Einnahmenüberschussrechnung taucht ja nur der Gesamtbetrag aller GWG-Anschaffungen auf.