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Umsatzsteuervoranmeldung: So einfach geht’s

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein wichtiger Bestandteil des Finanzmanagements jedes Unternehmens, das umsatzsteuerpflichtig ist. Dieser Vorgang, der oft als zeitaufwendig und komplex empfunden wird, kann jedoch durch den Einsatz moderner Buchhaltungssoftware deutlich erleichtert werden.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Meldung, die du beim Finanzamt einreichen musst. Sie dient dazu, die im Voranmeldungszeitraum (meist monatlich oder quartalsweise) angefallene Umsatzsteuer, die du von deinen Kunden eingenommen hast, sowie den Vorsteuerabzug, der auf betriebliche Einkäufe entfällt, zu deklarieren. Ziel ist es, die zu zahlende oder zu erstattende Umsatzsteuer zu ermitteln.

Die Herausforderungen der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung kann ohne entsprechende Vorkenntnisse und Werkzeuge eine Herausforderung sein. Besonders für Kleinunternehmer stellen sich oft folgende Probleme:

  • Komplexität der Berechnungen
  • Genauigkeit der Daten
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Übermittlung der korrekten Informationen an das Finanzamt

In vielen Unternehmen wird es am Monatsanfang hektisch: Umsatzsteuervoranmeldungen müssen standardmäßig bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats übermittelt werden. Das gilt auch für Quartalsmelder: Deren Voranmeldungen sind normalerweise am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar fällig. Aber: Mit einem Antrag auf Dauerfristverlängerung kannst du den Voranmeldezeitpunkt um einen Monat nach hinten schieben. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni (bzw. das zweite Quartal) wäre dann nicht am 10. Juli, sondern erst am 10. August fällig.

So weit, so bekannt. Viel weniger bekannt und noch seltener genutzt ist die Möglichkeit, diese Zusatzfrist flexibel einzusetzen: Niemand verlangt, dass du die Zusatzfrist jedes Mal in Anspruch nimmst. Du kannst die Fristverlängerung auch nutzen, um die Anzahl deiner Meldetermine zu halbieren: Du erledigst einfach alle zwei Monate zwei Voranmeldungen auf einmal – und hast anschließend zwei Monate Meldepause.

Ein Beispiel:

Dank der Dauerfristverlängerung kannst du dir mit der Voranmeldung für Juni bis zum 10. August Zeit lassen. Wenn du dann Anfang August nicht nur die Voranmeldung für Juni, sondern auch gleich die für Juli übermittelst, hast du bis Oktober Ruhe! Anfang Oktober erledigst du dann auf einen Schlag die Voranmeldungen für August und September – und so weiter.

Natürlich: Viel weniger Arbeit ist das nicht unbedingt. Aber du musst dich nur halb so oft in die Umsatzsteuerthematik hineindenken. Abgesehen davon: Du bist nicht verpflichtet, die Doppelmeldungen zu machen. Die komfortable Meldepause lässt sich auch nutzen, um dir beispielsweise im Urlaub oder bei anderen Belastungsspitzen den Rücken freizuhalten.

Wichtige Hinweise

Wenn du zu monatlichen Voranmeldungen verpflichtet bist, geht die Dauerfristverlängerung mit einer einmaligen Steuervorauszahlung einher. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Vorjahreszahllast und wird zu Beginn des Folgejahres abgerechnet. Quartalsmelder müssen keine Sondervorauszahlung leisten.

Mit WISO MeinBüro kannst du den Antrag im Handumdrehen übermitteln. Du findest das elektronische Formular im Arbeitsbereich „Finanzen“ – „Steuerauswertungen“.

Gründer können den Antrag auf Dauerfristverlängerung jederzeit stellen. Monatsmelder übermitteln den Antrag für das laufende Jahr bis zum 10. Februar. Quartalsmelder haben dafür bis zum 10. April Zeit.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier in unserem Handbuch: Umsatzsteuervoranmeldung in WISO MeinBüro Desktop oder hier Umsatzsteuervoranmeldung in WISO MeinBüro Rechnung.

Und: Wie der Name Dauerfristverlängerung schon sagt – einmal beantragt, gilt die Fristverlängerung dauerhaft. Eine jährliche Verlängerung ist nicht nötig.

Vorteile einer Buchhaltungssoftware

  • Automatisierung der Berechnungen: Moderne Buchhaltungssoftware kann Umsatzsteuerberechnungen automatisch durchführen, was Fehler reduziert und Zeit spart.
  • Integration in andere Geschäftsprozesse: Gute Buchhaltungssoftware lässt sich nahtlos in Bereiche wie Rechnungsstellung, Lohnbuchhaltung und Bestandsmanagement integrieren.
  • Aktualität der gesetzlichen Anforderungen: Buchhaltungssoftware wird regelmäßig aktualisiert, damit du immer die aktuellen Vorschriften einhältst.
  • Direkte Übermittlung ans Finanzamt: Viele Programme ermöglichen es, die UStVA direkt an das Finanzamt zu übermitteln, was den Prozess erheblich erleichtert.

Tipp für die USt-VA

Überlegst du, wie eine Buchhaltungssoftware dein Geschäft unterstützen könnte? Starte mit einer kostenlosen Testversion oder kontaktiere einen Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie unsere Lösungen dir helfen können, deine Buchhaltung effizienter zu gestalten.

Fazit

Die Verwendung einer Buchhaltungssoftware zur Umsatzsteuervoranmeldung ist eine effiziente Lösung, die dir nicht nur Zeit und Ressourcen spart, sondern auch Genauigkeit und Compliance verbessert. Egal ob Kleinunternehmer oder mittelständisches Unternehmen – die Investition in eine solide Buchhaltungssoftware zahlt sich langfristig aus.

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