Auf die Lebensumstände kommt’s an!
Die Höhe des letztlich steuerpflichtigen Einkommens und der darauf fällige Steuersatz hängen zudem von einer Menge anderer Lebensumstände ab. Dazu zählen:
- der Familienstand,
- die Anzahl der Kinder,
- die Höhe der Sonderausgaben (z. B. Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen für Krankheit und Alter, Unterhaltszahlungen und Kirchensteuer),
- die Höhe außergewöhnlicher Belastungen (z. B. Behinderungen, chronische Krankheiten, Unterstützung bedürftiger Angehöriger, Folgen von Naturkatastrophen) oder auch
- eventuelle Spenden an gemeinnützige Einrichtungen.
Außerdem verringern Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen die endgültige Steuerbelastung.
So kalkulierst du deine persönliche Steuerbelastung
Die voraussichtliche Einkommensteuer-Belastung eines nebengewerblichen Zusatzeinkommens lässt sich zum Glück ohne großen Aufwand überschlagen. Du startest ein Kleingewerbe und an deinen übrigen Einkommens- und Lebensverhältnissen ändert sich nicht viel?
Dann ist die Sache recht einfach. Die zur Steuerberechnung benötigten Zahlen entnimmst du deinem letzten Steuerbescheid. Aktuell ist das noch der für 2018. Den Bescheid für das Jahr 2019 bekommst du ja frühestens Mitte bis Ende 2020.
Im letzten Steuerbescheid findest du die Angaben über …
- das zu versteuernde Einkommen,
- die darauf fällige Einkommensteuer und
- den Solidaritätszuschlag.
Angenommen, dein steuerpflichtiges Einkommen betrug laut Steuerbescheid für 2018 insgesamt 50.000 Euro. Weil du verheiratet bist, fielen darauf insgesamt 8.150 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag an.
Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von rund 16 %. (Rechenweg: 8.150 / 50.000 x 100) Nehmen wir weiter an, du erwartest im Jahr 2020 für dein Kleingewerbe einen monatlichen Gewinn von rund 500 Euro.
Dann kommst du auf einen Jahres-Einnahmenüberschuss von 6.000 Euro. Wenn du darauf den Durchschnittssteuersatz des Vorjahres anwendest, ergäbe sich rechnerisch eine Steuer-Mehrbelastung von rund 960 Euro (16% auf 50.000 Euro).
Leider kommt das nicht ganz hin. Denn die Steuerbelastung im Einkommensbereich zwischen 50.000 Euro und 56.000 Euro ist höher als der Durchschnitts-Steuersatz auf 50.000 Euro.
Der „Grenzsteuersatz“ steigt auf ca. 25 %. Die Steuer-Mehrbelastung durch das zusätzliche Einkommen beträgt daher nicht 990 Euro, sondern rund 1.500 Euro.