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Nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Hast du eine großartige Geschäftsidee, die du so schnell wie möglich umsetzen willst? Brennst du bereits voller Elan darauf, diesen Traum zu verwirklichen? Einfach sofort deinen Job zu kündigen und loszulegen, birgt viele Risiken und ist ohne ein gewisses Startkapital schlicht unmöglich. Wie für viele andere Gründer bietet sich für dich wahrscheinlich der Weg über die nebenberufliche Selbstständigkeit an – zumindest für den Anfang. Das hat den Vorteil, dass du deine Idee erst testen kannst, während dir dein Hauptberuf finanzielle Sicherheit bietet. Außerdem kannst du so für dich selbst klären, ob du überhaupt für die Selbstständigkeit gemacht bist.

Damit solche Vorhaben nicht an bürokratischen Hürden scheitern, haben wir hier das nötige Basiswissen für einen soliden Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit zusammengetragen. Schließlich willst du abends nach dem Job noch mit Freude deinem Nebenberuf nachgehen, statt an den rechtlichen Grundlagen zu verzweifeln.

Genehmigungspflicht durch den Arbeitgeber?

Grundsätzlich hast du das Recht, dich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dennoch solltest du in jedem Fall deinen Arbeitgeber informieren! Manchmal finden sich dazu auch konkrete Regelungen im Arbeitsvertrag, die du beachten musst. Einer Genehmigung steht grundsätzlich nichts im Weg, wenn Folgendes zutrifft:

  • Deine Tätigkeit macht dem Arbeitgeber keine Konkurrenz.
  • Der Arbeitsschwerpunkt bleibt bei deinem Hauptberuf.
  • Du nutzt Krankheits- und Urlaubstage nicht für den Nebenberuf.

Generell darf sich deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht negativ auf den Hauptberuf auswirken.

Achtung: Eventuell brauchst du für die nebenberufliche Selbstständigkeit noch eine Genehmigung seitens der Behörden und einen entsprechenden Qualifikationsnachweis. Das hängt von der Art der Tätigkeit ab.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Gewerbe

Es gelten die gleichen Regeln wie bei einer Gründung „in Vollzeit“. Du musst ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Hier gibst du an, dass es sich um eine Nebentätigkeit handelt. Deine Daten werden dann an das Finanzamt und die IHK weitergeleitet. Bei der IHK können Kosten für die verpflichtende Mitgliedschaft entstehen – das hängt aber von deinen Einkünften ab.

Freiberuf

Als Freiberufler musst du dagegen kein Gewerbe anmelden und bist daher auch von der Gewerbesteuer befreit. Es reicht, dem Finanzamt die Aufnahme deiner Tätigkeit zu melden. Danach erhältst du den steuerlichen Erfassungsbogen. Typische freie Berufe üben etwa Autoren, Therapeuten, Künstler oder Steuerberater aus. Weitere Informationen darüber, welche Berufe unter diese Regelung fallen, findest du unter §18 des Einkommensteuergesetzes.

Steuerliche Aspekte

Bei der Anmeldung musst du auch die Rechtsform deines Unternehmens wählen. Gerade für Nebenberufler sollte diese möglichst wenig Haftungsrisiken mit sich bringen. Sofern es sich nicht um ein Einzelunternehmen handelt, entstehen bestimmte Buchführungspflichten – das ist bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aber selten der Fall.

Generell gilt, dass du als Selbstständiger eine Steuererklärung abgeben musst. Auch geringe Nebeneinkünfte müssen dort angegeben werden, können aber unter bestimmte steuerfreie Pauschalen fallen.

Meistens wird im Nebenberuf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Dann reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) in der Steuererklärung. Außerdem kannst du dich dann von der Umsatzsteuer befreien lassen. Wie beim Hauptgewerbe und Vollzeit-Freiberuflern ist hier die Grenze von 22.000 Euro Umsatz im Jahr entscheidend. Die Befreiung kannst du bei deinem Finanzamt beantragen.

Sozial- und Krankenversicherung

Eine zusätzliche Sozialversicherung brauchst du als nebenberuflich Selbstständiger nicht. Du musst aber deine Krankenkasse über den Nebenerwerb informieren. Es kann dann zu zusätzlichen Kosten kommen, in der Regel berechnet sich dein Beitrag aber nur abhängig vom Hauptgehalt und sollte durch die Nebeneinkünfte nicht steigen. Du musst allerdings nachweisen, dass es sich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit handelt.

Wenn du später den Sprung in die volle Selbstständigkeit wagst, kannst du zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse wählen. Dann bist du auch nicht mehr verpflichtet, in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Dennoch solltest du selbstverständlich an deine private Altersvorsorge denken – sie ist zudem steuerlich absetzbar.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Student, Arbeitsloser oder Beamter

  • Als Student darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (ein Werkstudent darf diese Stundenzahl bis zu 25 Wochen im Jahr überschreiten). Anderenfalls könntest du deinen Studentenstatus verlieren und als erwerbstätig gelten. Wenn du über die Familienversicherung abgesichert bist, darfst du zudem nicht mehr als 425 € verdienen – sonst musst du dich studentisch krankenversichern.
  • Als Arbeitsloser darfst du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Gewinne (Einnahmen abzüglich Aufwendungen) sind bis zu 165 € ohne Kürzungen des Arbeitslosengeldes möglich.
  • Als Beamter brauchst du möglicherweise eine besondere Genehmigung. Zudem dürfen 8 Stunden pro Woche oder 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit deiner Haupttätigkeit nicht überschritten werden.

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