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Das Bild zeigt eine nachdenkliche Frau mit einem Laptop in der Hand. Im Hintergrund sind Symbole für eine Geschäftsidee (Glühbirne) und ein Geschäft (Laden-Symbol) zu sehen. Dies deutet auf das Thema Gründung eines Einzelunternehmens hin.

So gründest du ein Einzelunternehmen

Für viele junge Unternehmensgründer ist das Einzelunternehmen die bevorzugte Rechtsform für den Start in die Selbstständigkeit. Es ist einfach zu gründen, flexibel und erfordert keine hohen Startkosten. Welche Vor- und Nachteile bietet die Rechtsform des Einzelunternehmens und wie gründet man ein Einzelunternehmen?

Was ist ein Einzelunternehmen?

Als Einzelunternehmen oder auch Einzelunternehmung wird das Unternehmen eines Einzelunternehmers bezeichnet. Er führt sein Unternehmen alleine und ist auch der alleinige Inhaber. Er darf zwar angestellte Mitarbeiter haben, aber keine Mitverantwortlichen oder stillen Teilhaber. Darin liegt einer der wesentlichen Unterschiede zu einer Gesellschaft. Als Einzelunternehmer bzw. Einzelunternehmerin bist du der Geschäftsführer deiner Firma. Über Prokura oder Handlungsvollmachten kannst du aber auch andere mit der Geschäftsführung bevollmächtigen.

Wie gründet man ein Einzelunternehmen?

Wenn du ein Einzelunternehmen gründen willst, brauchst du kein minimales Startkapital. Es ist lediglich eine Anmeldegebühr erforderlich. Außerdem setzen bestimmte Tätigkeiten eventuell eine Genehmigung voraus, die weitere Kosten verursachen kann.

Nach der Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt erhält ein Einzelunternehmer einen Gewerbeschein und kann loslegen. Freiberufler haben es leichter: sie müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern die Aufnahme ihrer Tätigkeit formlos dem Finanzamt melden.

Muss ich alleine immer ein Einzelunternehmen gründen?

Nicht unbedingt. Es gibt auch andere Unternehmensformen, die nur von einer Person gegründet werden, aber nicht unter die Kategorie Einzelunternehmen fallen. Zum Beispiel die Ein-Personen-GmbH oder die Ein-Personen-AG. Außerdem kannst du auch als Einzelunternehmer die Form der Unternehmergesellschaft (UG) annehmen. Da es sich bei diesen Rechtsformen um Gesellschaften handelt, werden wir im Rahmen unserer Beitragsserie später noch genauer auf sie eingehen.

Kleingewerbe oder eingetragener Kaufmann?

Wenn du ein Einzelunternehmen gründen willst und kein Freiberufler bist, kommen für dich zwei Möglichkeiten infrage:

  1. Kleingewerbe: Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, bist du nicht zu einer Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. In diesem Fall wirst du nicht als Kaufmann betrachtet, da dein Unternehmen “nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch). Ein Kleinunternehmer darf sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen und so zum sogenannten Kann-Kaufmann werden.
  2. Eingetragener Kaufmann: Im Gegensatz zum Kleingewerbetreibenden findet für den eingetragenen Kaufmann oder die Kauffrau das Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung, während für den Kleingewerbetreibenden nur das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt. Als Muss-Kaufmann bist du zu einer Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Übersteigt dein Jahresgewinn 60.000 Euro oder ist der Jahresumsatz höher als 600.000 Euro, unterliegst du der Bilanzierungspflicht und müssen die doppelte Buchführung vorweisen. Anderenfalls reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Steuererklärung. 

Wie haftet man als Einzelunternehmer?

Egal ob als Kleingewerbetreibender oder Kaufmann: Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, haftest du unbeschränkt mit deinem gesamten privaten Vermögen. Eine Kapitaleinlage ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn du als Unternehmer deine Schulden mit dem Betriebs- und Privatvermögen nicht begleichen kannst, werden nicht nur die Geldwerte aus deinem privaten Vermögen herangezogen, sondern auch Gebäude, Fahrzeuge oder Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck.

Die Nachteile von Einzelunternehmen

In der privaten Haftung liegt auch der größte Nachteil eines Einzelunternehmens – das Risiko liegt auf der Hand. Zudem kann die Kapitalbeschaffung schwieriger werden als zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft.

Die Vorteile von Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer trifft man seine Entscheidungen alleine und muss sich nicht mit einem oder mehreren Partnern abstimmen. Außerdem ist die Gründung nicht sehr kostspielig und setzt kein Mindestkapital voraus. Bei der Steuer haben Einzelunternehmen gewisse Freibeträge.

Auch der erwirtschaftete Gewinn gehört Ihnen alleine, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen. Natürlich dürfen Sie Ihre Mitarbeiter beteiligen – ein sinnvoller Motivationsfaktor, auf den junge Start-ups gerne zurückgreifen, da diese oft noch keine Spitzengehälter zahlen können. Schließlich bewirkt die private Haftung, dass Sie bei Banken eine gute Chance für Kredite haben.

Aus diesen Gründen handelt es sich beim Einzelunternehmen um die am häufigsten gewählte Rechtsform für Neugründungen. Später ist es zudem möglich, sein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform zu überführen.

Im dritten Teil unserer Serie über Rechtsformen von Unternehmen setzen wir uns mit Personengesellschaften auseinander.

In diesem Beitrag geben wir persönliche Empfehlungen weiter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir aber keine Garantie.

Fazit

Das Einzelunternehmen ist eine beliebte Rechtsform für junge Unternehmensgründer/innen, da es einfach zu gründen und kostengünstig ist. Es bietet jedoch auch Herausforderungen, insbesondere die unbeschränkte Haftung. Wenn du die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägst und dich gut vorbereitest, kann das Einzelunternehmen der ideale Start in deine Selbstständigkeit sein.

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