Freizeichnungsklauseln sind besondere Bestimmung in einem Angebot, einem Vertrag oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Freizeichnungsklausel dient dazu, die Bindung eines Angebots, die Haftung oder die Erfüllung durch den Anbieter einzuschränken oder aufzuheben.
Freizeichnungsklauseln
Was sind Freizeichnungsklauseln?
Gängige Formulierungen von Freizeichnungsklauseln
Eben diese Bedingungen werden als Freizeichnungsklauseln bezeichnet. Die Klauseln können sich auf unterschiedliche Aspekte beziehen:
- befristeter Zeitraum der Bindung (z. B. „Dieses Angebot gilt bis zum …“),
- Angebotspreis (z. B. „Preisänderungen vorbehalten“ oder „Preis freibleibend“) oder auch
- Angebotsmenge und Verfügbarkeit (z. B. „solange der Vorrat reicht“ oder „Lieferung vorbehalten“).
Und: Ein Angebot kann sogar komplett unverbindlich sein (z. B. „Angebot freibleibend“ oder „unverbindliches Angebot“).
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Vor- und Nachteile von Freizeichnungsklauseln
Freizeichnungsklauseln sorgen auf Seiten des Anbieters für mehr Sicherheit. Denn Bindung, Erfüllung und Haftung sind damit ganz oder teilweise ausgeschlossen. Wenn der Anbieter die Erfüllung ausschließt, wird das Angebot für Kunden und Interessenten aber auch weniger verlässlich.
Dadurch ist die Offerte weniger attraktiv. Aufträge kommen seltener zustande. Weil nachverhandelt werden muss, ist der Vertragsschluss zudem komplizierter.
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