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Skonto

Skonto ist ein Rabatt. Mit Skonto versuchen Lieferanten und Dienstleister, ihre Kunden zu zeitnaher Zahlung zu bewegen. Angenommen, der Rechnungsteller gewährt Skonto und der Kunde begleicht die Forderung innerhalb der Skontofrist. Dann zahlt der Rechnungsempfänger den Rechnungsbetrag minus Preisnachlass.

Wird Skonto gewährt, dann nimmt der Kunde ihn auch in Anspruch. Ein Verzicht auf Skontoabzug kommt selten vor. Selbstständige und Unternehmer wissen, dass der nachträglich gewährte Nachlass von vornherein in den Preis einkalkuliert ist.

Üblicherweise beträgt der Skonto-Preisnachlass zwei bis drei Prozent. Ein typisches  Schnellzahler-Angebot lautet:

„Zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen rein netto.“

Begleicht ein Schuldner eine Gesamtforderung von zum Beispiel 2.500 Euro innerhalb der bestimmten Frist, beträgt der Preisnachlass 2.500 Euro * 3/100 = 75 Euro. Statt 2.500 Euro zahlt der Kunde abzüglich des Skontos also nur 2.425 Euro.

Skonto: Folgen für die Fälligkeit

Grundsätzlich sind Geldschulden sofort fällig. Durch die Skontofrist verzögert sich die Fälligkeit der Forderung. Im Beispiel statt „sofort“ erst nach 30 Tagen: 14 Tage mit Skontoabzug oder 30 Tage ohne Abzug.

Zahlt der Kunde nicht, tritt der Verzug also frühestens nach 30 Tagen ein. Nachträglich verkürzen lässt sich das freiwillig eingeräumte Zahlungsziel nicht: Mahnungen vor Ablauf der Zahlungsfrist sind nicht wirksam. Anspruch auf Verzugszinsen besteht ebenfalls frühestens nach 30 Tagen.

Skonto: Kein Jahres-Zinssatz

Es lohnt sich fast immer, Skonto in Anspruch zu nehmen. Und zwar sogar dann, wenn der Schuldner dafür einen Kontokorrent- oder sogar Überziehungskredit in Anspruch nehmen muss. Denn der prozentuale Preisnachlass wirkt sich trotz der kurzen Skontofrist in voller Höhe aus.

Anders als bei Bankkrediten und Darlehen handelt es sich beim Skonto-Zinssatz nicht um einen Jahres-Zinssatz. Vielmehr bezieht sich der zwei- bis dreiprozentige Preisnachlass auf wenige Tage oder allenfalls ein paar Wochen. Um den Skonto-Zinssatz mit Bank-Zinssätzen zu vergleichen, muss der Zinssatz auf ein ganzes Jahr hochgerechnet werden:

Noch einmal das Beispiel:

„Rechnungsbetrag 2.500 Euro: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen rein netto.“

Nimmt der Rechnungsempfänger den Preisnachlass in Anspruch, bekommt er für die 16 Tage frühere Zahlung einen 3-prozentigen Preisnachlass. Auf das Jahr hochgerechnet entspricht das einem Bank-Zinssatz von rund 68% (3% /16 Tage * 365 Tage) .

Mit anderen Worten: Selbst wenn der Rechnungsempfänger die Geldschuld teuer zwischenfinanzieren muss, ist der Skontoabzug erheblich günstiger!

Zum Vergleich: Angenommen, der Zahlungspflichtige nimmt den Preisnachlass in Anspruch. Dafür überzieht er sein Geschäftskonto mit 2.425 Euro. Für die Überziehung seines Kontos muss er 16 Tage lang einen Überziehungs-Zinssatz von 15% p.a. zahlen. Dann betragen die Finanzierungskosten:
(2.425 * 15 / 100) * (16 Tage / 365 Tage) = 15,95 Euro.

Im Gegenzug bekommt er einen Preisnachlass von 75 Euro. Damit steht trotz hoher Überziehungszinsen unterm Strich ein Plus von 60 Euro.

Praxistipp: Der Online-Skntorechner ermöglicht den prozentualen Kreditzins-Vergleich.

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