Selbstständige und Unternehmer, die Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt erbringen oder in Anspruch nehmen, brauchen für die Abwicklung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr). Soweit, so gut.
Neu ist, dass die ID seit Inkrafttreten des jüngsten EU-Digitalpaktes zusätzlich an Bedeutung gewonnen hat:
- Bei der Anmeldung an der Sonderregelung One-Stop-Shop (OSS) wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgefragt. Mehr zu den neuen Regeln für Privatkundengeschäfte in der EU erfahren Sie im MeinBüro Blog.
- Außerdem verlangen seit Juli immer mehr Online-Händler die Angabe einer USt-IdNr. Ebay & Co. erfüllen damit die Auflagen der Finanzverwaltungen. Die wiederum versuchen, durch Abfrage des Unternehmerstatus für mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zu sorgen und ihre Einnahmen durch die Umsatzsteuer zu erhöhen.
Das Problem: Viele Steuerpflichtige haben noch keine USt-IdNr oder kennen sie nicht. Dabei wird in Deutschland jedem Gründer bei Anmeldung seines Gewerbebetriebs oder bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit obligatorisch die unverwechselbare Umsatzsteuer-ID zugewiesen. Verantwortlich für die Zuteilung ist das Bundeszentralamt für Steuern. Mitgeteilt wird die USt-IdNr jedoch erst auf Antrag.