Für das Steuerjahr 2024 kehren die Abgabefristen zur gewohnten Regelung zurück: Die Steuererklärung muss bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden.
Bereits seit 2019 gilt der 31. Juli als regulärer Stichtag – sieben Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums (1. Januar bis 31. Dezember). Davor war jahrzehntelang der 31. Mai die Abgabefrist. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Fristen in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert. So galt beispielsweise für die Steuererklärung 2021 eine Frist bis zum 31. Oktober 2022, und für 2022 mussten die Unterlagen bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2023 wurde die Frist auf den 31. August 2024 gesetzt.
Ab 2025 gelten nun wieder die ursprünglichen Fristen – ein wichtiger Hinweis für alle Steuerpflichtigen, um unnötige Verspätungszuschläge zu vermeiden.
Markiere dir den 31. Juli 2025 im Kalender und plane die Abgabe rechtzeitig ein!
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Wenn du dieses Jahr zum ersten Mal einen Steuerberater beauftragst, solltest du dein Finanzamt von selbst darüber informieren. Anderenfalls bekommst du nach Ablauf der Juli-Deadline wie jeder andere säumige Steuerzahler eine Mahnung.
Zwar reagieren nicht alle Finanzämter sofort streng, aber wenn du auf die Aufforderung zur Abgabe deiner Steuererklärung nicht reagierst, musst du mit unangenehmen Konsequenzen rechnen:
- Bei verspäteter Abgabe deiner Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag. Bis Ende Februar des übernächsten Jahres liegt dieser Zuschlag im Ermessen des Finanzamts. Danach beträgt er 0,25 % des fälligen Steuerbetrags – und zwar für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Der Mindestbetrag liegt bei 10 Euro pro Monat, für Jahressteuererklärungen mindestens 25 Euro insgesamt.
- Nicht fristgerecht abgegebene Steuererklärungen bedeuten oft auch verspätete Steuerzahlungen, die Säumniszuschläge nach sich ziehen. Der Strafzins liegt bei 1 % des geschuldeten Steuerbetrags pro Monat.
- Falls du gar nicht reagierst, kann das Finanzamt Zwangsgelder verhängen.
- Im schlimmsten Fall droht eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
So oder so: Es wird teuer, wenn du dich nicht kümmerst.
Der Fiskus macht ernst: Turbo-Vollstreckung
Das Finanzamt ist ein konsequenter und privilegierter Gläubiger. Sobald dir ein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt, kann es seine Ansprüche sofort vollstrecken. Ein gerichtliches Mahnverfahren, wie es sonst üblich ist, bleibt dem Staat erspart.
Fristverlängerung beantragen
Wenn du absehen kannst, dass du deine Steuererklärung bis Ende Juli nicht fertig bekommst – sei es wegen Arbeitsüberlastung, Krankheit, Dienstreisen oder fehlender Unterlagen – solltest du vorsorglich eine Fristverlängerung beantragen.
Das geht ganz formlos: Die Adress- und Kontaktdaten deines Finanzamts findest du auf deinem letzten Steuerbescheid. Du kannst die Angaben aber auch mithilfe der bundesweiten Finanzamt-Suchmaschine der NRW-Finanzverwaltung herausfinden.
Oft reicht ein kurzer Anruf, aber aus Beweisgründen schickst du besser einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail. Bitte dabei um eine kurze schriftliche Bestätigung deines Verlängerungswunsches. Einen Anspruch auf eine Bestätigung oder einen offiziellen Verlängerungsbescheid hast du allerdings nicht. Am besten fragst du Mitte Juli sicherheitshalber nach, bis wann du deine Steuererklärung abgeben musst.
In den meisten Fällen sind die Finanzämter kooperativ, vor allem weil sie selbst oft unter Arbeitsüberlastung leiden. Einen Rechtsanspruch auf bestimmte Verlängerungsfristen gibt es jedoch nicht. Bisher war eine Verlängerung bis Ende September üblich. Ab 2019 wird wahrscheinlich eine fünfmonatige Frist bis Jahresende gewährt.
Je eher, desto besser
Auch wenn die verlängerten Fristen praktisch sind, erledigen musst du deine Steuererklärung trotzdem irgendwann. Je später du dich an die Arbeit machst, desto schwieriger wird es:
- Geschäftsvorfälle liegen länger zurück,
- komplizierte Vorgänge sind schwerer zu rekonstruieren,
- und fehlende Belege lassen sich schwerer beschaffen.
Außerdem schiebst du dein schlechtes Gewissen nur länger vor dir her. Am besten bringst du den nervigen Steuerkram so schnell wie möglich hinter dich – dann hast du Ruhe!