
Seit dem Herbst 2024 bekommst du als Selbstständiger oder Unternehmer eine zusätzliche Steuernummer: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Erfahre hier, was es damit auf sich hat.
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Neue Steuernummer für „wirtschaftlich Tätige“
Wenn du „wirtschaftlich tätig“ bist, erhältst du ab November 2024 eine neue, zusätzliche Steuernummer: die Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr. Die Zuteilung soll bis 2026 abgeschlossen sein.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist vorgesehen für:
- wirtschaftlich tätige Einzelpersonen, also haupt- und nebenberuflich Selbstständige
- juristische Personen wie eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt), eine eingetragene Genossenschaft oder einen eingetragenen Verein
- Personenvereinigungen wie eine eGbR, eine Kommanditgesellschaft oder eine Wohneigentümergemeinschaft
Die neuen Steuernummern werden vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch zugeteilt. Du musst keinen Antrag stellen – die Nummer wird dir mitgeteilt.
Form der W-IdNr.: DE + neun Ziffern
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer hat das gleiche Format wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie beginnt mit dem Länderkürzel „DE“ und wird von neun Ziffern gefolgt.
Ein Beispiel: DE126576356 – das ist die USt-IdNr. und zukünftige W-IdNr. der Buhl Data Service GmbH.
Jede W-IdNr. ist einmalig und eindeutig einer bestimmten Person oder Organisation zugeordnet.
In Zukunft kann die 11-stellige W-IdNr. durch fünf zusätzliche Stellen erweitert werden. Diese dienen als Unterscheidungsmerkmal („U-Merkmal“), falls du verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten hast, die steuerlich getrennt erfasst werden müssen.
Wer gilt als wirtschaftlich tätig?
Du bist wirtschaftlich tätig, sobald du Güter oder Dienstleistungen gegen eine Gegenleistung anbietest – unabhängig davon, ob du Gewinn erzielst. Auch gemeinnützige Organisationen und öffentlich-rechtliche Körperschaften bekommen eine W-IdNr., wenn sie wirtschaftlich tätig sind.
USt-IdNr. = W-IdNr.
Falls du bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast oder sie bis zum 30. September 2024 erhältst, dann ist diese gleichzeitig deine Wirtschafts-Identifikationsnummer. In diesem Fall sind beide Nummern identisch.
Keine USt-IdNr., aber ein Elster-Konto?
Nicht jeder hat eine USt-IdNr. – zum Beispiel Kleinunternehmer, Gründer, Freiberufler in Heilberufen oder Vereine. Es reicht aber, wenn du für die Finanzamtsplattform Elster registriert bist und die Voraussetzungen als wirtschaftlich Tätiger erfüllst. Dann bekommst du automatisch eine W-IdNr.
Das betrifft auch Unternehmer und Selbstständige, die Elster über eine Programmschnittstelle nutzen – beispielsweise über WISO MeinBüro.
Hintergrund: Warum gibt es die neue Steuernummer?
Die W-IdNr. dient dazu, Steuerpflichtige eindeutig zu identifizieren, die wirtschaftlich tätig sind. Im Gegensatz zur USt-IdNr. ist sie nicht nur für umsatzsteuerpflichtige Fälle relevant, sondern erfasst auch gemeinnützige Organisationen und andere wirtschaftliche Akteure. Außerdem bleibt sie erhalten, selbst wenn sich dein Wohnort oder Unternehmenssitz ändert.
Ein Hauptgrund für die Einführung ist die Zentralisierung der Unternehmensdaten im Basisregister für Unternehmensdaten, das 2021 beschlossen wurde. Dieses Register ist Teil der Digitalisierungsstrategie und fasst alle wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen zusammen – egal ob Einzelunternehmer, eingetragene GbRs, Kapitalgesellschaften oder Vereine.
Ein Vorteil: Du musst Stammdaten nicht mehr in verschiedenen Registern pflegen. Stattdessen reicht es künftig aus, Änderungen einmal ans Zentralregister zu melden.
Auch für die Behörden bringt die W-IdNr. Vorteile: Sie ermöglicht eine einfachere Identifikation von Unternehmen über verschiedene Datenregister hinweg und spart Verwaltungsaufwand.
Pro wirtschaftlich Tätigem gibt es jeweils nur eine W-IdNr., auch wenn du mehrere Unternehmen führst. Falls nötig, können die zusätzlichen fünf Stellen genutzt werden, um verschiedene Gewerbe innerhalb einer Nummer zu unterscheiden.
Die W-IdNr. ist gesetzlich geregelt (§ 139c AO), eine Verordnung zur Umsetzung liegt als Referentenentwurf vor (WIdV-E). Sie entspricht außerdem der „bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer“ im Unternehmensbasisdatenregistergesetz (§ 2 UBReG).
Weitere Infos findest du in der FAQ des Bundeszentralamts für Steuern.
In Zukunft gibt es vier Steuernummern
Es wird folgende vier Arten von Steuernummern geben:
- Persönliche Steuernummer: Diese bekommst du als Steuerpflichtiger, sie ändert sich beim Umzug und hat das Format 12/345/67890. Falls du mehrere Unternehmen betreibst, kannst du auch mehrere persönliche Steuernummern haben.
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.): Eine eindeutige, lebenslange Kennziffer für natürliche Personen (Format: 01 234 567 890).
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Vergabe an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer zur Abwicklung der Umsatzsteuer (Format: DE + neun Ziffern).
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Gleiche Form wie die USt-IdNr., aber für alle wirtschaftlich Tätigen – unabhängig von der Umsatzsteuerpflicht.
Zusätzlich gibt es einige Sonderfälle bei Steuernummern, die du im Artikel „Steuernummern – Welche ist wofür gedacht?“ nachlesen kannst.