Wenn du als Selbstständiger für deinen Betrieb einkaufst, handelst du nicht als Privatperson (= „Verbraucher“), sondern als „Unternehmer“. Du kannst dich dann nicht auf die Verbraucherschutz-Regelungen …
- im BGB (z. B. Widerrufs- und Gewährleistungsrechte),
- in der Preisangabenverordnung,
- im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
… und andere gesetzlichen Schutzvorschriften für Privatleute berufen.
Hintergrund: Bei Geschäften zwischen Geschäftsleuten geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die Beteiligten bei Vertragsschlüssen und -erfüllungen auf Augenhöhe begegnen und über die Folgen ihres Handels bewusst(er) sind als Privatpersonen. Business-to-Business-Geschäfte (B2B) sind daher deutlich weniger reguliert als Business-to-Consumer-Geschäfte (B2C).